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Wichtige Information für Villa-Mieter in der Türkei

Wenn Sie in der Türkei eine Villa oder Ferienwohnung für einen Kurzaufenthalt mieten, gibt es gesetzliche Vorgaben, die sowohl für Vermieter als auch für Gäste verbindlich sind.

Alle Kurzzeitmieten – also Aufenthalte von bis zu 100 Tagen – unterliegen seit 2024 dem neuen „Touristischen Mietgesetz“. Dieses verpflichtet die Vermieter, ihre Unterkunft offiziell beim Kultur- und Tourismusministerium zu registrieren und eine entsprechende Genehmigung zu besitzen. Die Erlaubnis erkennen Sie an einer gut sichtbaren Plakette am Eingang der Unterkunft.

Darüber hinaus besteht eine Meldepflicht der Gäste. Ähnlich wie in Hotels sind Vermieter verpflichtet, die Namen, Ausweise und Aufenthaltszeiten ihrer Gäste an die zuständige Polizeibehörde zu übermitteln. Die Daten werden ausschließlich zu Kontrollzwecken erfasst und über ein sicheres System an die Behörden weitergeleitet.

Für Sie als Mieter bedeutet dies:

  • Beim Einzug werden Ausweisdokumente benötigt, die vom Vermieter oder dessen Verwaltung erfasst werden müssen.
  • Die Meldung erfolgt automatisch durch den Vermieter – Sie müssen sich nicht selbst bei der Polizei registrieren.
  • Ohne vollständige Angaben ist eine legale Vermietung nicht möglich.

Diese Regeln dienen der Sicherheit aller Beteiligten und sorgen dafür, dass Ihr Aufenthalt rechtlich abgesichert ist. Bitte bringen Sie daher bei der Anreise Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis mit und rechnen Sie damit, dass Ihre Daten beim Check-in erfasst werden.

So können Sie sicher sein, dass Ihr Aufenthalt in der Türkei den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Sie Ihre Ferien unbeschwert genießen können.

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